Private Rentenversicherung |
||
Eine private Rentenversicherung ist in der Ansparphase eine Art Sparvertrag ohne echten Versicherungsschutz. Je nach gewähltem Tarif erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück oder auch nicht, je nach Vertrag. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: private Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Privatrente mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob zum Ablauf der Versicherung eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rentenzahlung erfolgen soll. |
||
|
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |